Mi 20-01-21 Maaslosigkeiten

Recht haben — und Recht haben dürfen.

Neuerdings gibt es in Deutschland – falls man dem amtierenden Außen(!)-minister folgen mag, zwei Gruppen von Grundrechtsträgern: Solche, die ihre Grundrechte „ausüben“ dürfen – und solche, bei denen das nicht der Fall ist. Bolle meint – ketzerisch, wie er nun mal ist: Ein Grundrecht, daß ich nicht „ausüben“ darf, ist keinen Schuß Pulver wert. Dann kann man’s auch gleich knicken. Das wäre wenigstens ehrlich.

Rudolf von „Ih-Hering“ – wie er unter Jura-Studenten als kleine Gedächtnisstütze auch gerne genannt wird – hatte damals mit seinem Spruch einiges an Aufsehen erregt. Seinerzeit glaubte man überwiegend („herrschende Lehre“) noch daran, daß sich das Recht aus göttlicher Güte und Vollkommenheit naturgegeben ableiten ließe. Das indes ist 150 Jahre her. Heute – deutlich säkularisierter – glauben viele, daß die Demokratie (i.S.v. ›die Herrschaft der Guten‹) auch zu „gutem“ Recht führen müsse bzw. zumindest werde. Mit solchen „Hammer-Sprüchen“ dürften heutzutage viele nicht mehr allzu viel anfangen können. Hohe Zeit also, daß wir zumindest daran erinnern. Mit äußerst feinen Unterscheidungen indes wie „Rechte haben“ vs. „Rechte ausüben dürfen“ brillieren traditionsgemäß in erster Linie wohl nur Juristen – wie nicht zuletzt unser Außenminister. Gute Argumente? Lassen sich immer finden. So was lernt man im Studium. Aber das ist vielleicht schon wieder ein ganz anderes Kapitel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert