So 03-01-21 Step by step …

Step by step …

Heute wollen wir uns in aller Kürze einem britischen Klassiker zuwenden. Das Sprichwort ist so was von klassisch, daß man es heute nicht mal mehr bei Google finden kann –  wenn wir von einem einzigen vereinzelten Eintrag, der überdies zu nichts weiter führt, einmal absehen wollen. Wie kann das sein? Wir wissen es nicht.

In der Entwurfsfassung des Art. 2 I GG heißt es sinngemäß: Jeder kann tun und lassen, was er will, solange er die Rechte anderer nicht verletzt …  Das klingt doch wirklich freiheitlich. „Die Rechte anderer …“ – da liegt natürlich der Hase im Pfeffer. Wenn man nämlich eines der „Rechte anderer“, namentlich das Recht auf Leben (Art. 2 II GG), über alles stellt und jede mögliche Gefährdung (nicht etwa Verletzung), und sei sie noch so abstrakt und noch so mittelbar, absolut setzt, dann sieht es mit dem Recht, zu tun und zu lassen, was man will, denknotwendig ziemlich finster aus. Kurzum: Das Grundrecht läuft hohl.

So kann es kommen, daß folgendes passiert: Junge Leute feiern in der Bretagne eine Silvesterparty – unter weniger widrigen Umständen das normalste der Welt – und finden sich nach Ansicht einer Sprecherin des französischen Innenministeriums unversehens und allen Ernstes in der Kategorie „Straftäter“ wieder. Warum? „Weil sie die Regeln mißachten“. In entspannteren Zeiten mußte man, falls Bolle sich recht erinnert, sehr viel schwerere Geschütze auffahren als nur eine Silvesterparty zu feiern, um als „Straftäter“ zu enden. Aber genau so funktioniert „step by step“. Und keiner hat’s gemerkt. Auch versteht Bolle nicht, wieso unter diesen Umständen zum Beispiel Autofahren immer noch erlaubt sein soll. So richtig einleuchtend findet er das nicht. Aber das ist wohl ein anderes Kapitel.

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