So 21-02-21 Die große Schwester der Freiheit …

Die große Schwester der Freiheit.

Erst mal übersetzen? Besser isset. „ … der Ruf nach „Recht“ und „Freiheit“ hallt allenthalben durch die Lüfte. Aber was meinen wir mit „Freiheit“? Als man sich darauf verständigt hatte, Raub und Diebstahl zu verbieten, hat das die Freiheit ausgedehnt – und nicht etwa eingeschränkt.“ Und so geht es weiter im Text: „Einzelne, die sich an die Logik der Allmende halten, erreichen lediglich die Freiheit, den allgemeinen Ruin herbeizuführen. Erst wenn wir die Notwendigkeit verbindlicher Regeln einsehen, gewinnen wir die Freiheit, uns edleren Taten zu widmen. Ich glaube, es war Hegel, der gesagt hat: „Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit.“ Soweit der Text.

Was aber ist die ›Logik der Allmende‹? Hier die Ultra-Kurzfassung: Wenn ein Bauer seine Kuh auf die Gemeindewiese (Allmende) treibt, auf daß sie dort möglichst viel fressen möge, macht das aus seiner Sicht Sinn. Wenn das aber alle so machen, wird die Wiese überweidet und macht schlapp – zum Nachteil aller Bauern. Das ist es, was Hardin mit „allgemeinem Ruin“ meint. Eine naheliegende Lösung: Verbindliche Regeln, was das Weiderecht angeht. Das hat, historisch gesehen, auch zufriedenstellend funktioniert. Zumindest so lange, bis liberale, also „freiheitsliebende“ Ökonomen auf den Plan getreten sind und verkündet haben: Ganz im Gegenteil: Die Weide muß einem gehören, der sie, gegen Geld natürlich, verpachtet. Der „Herr der Weide“ wird dann schon im eigenen Interesse dafür sorgen, daß es zu keiner Überweidung kommt. Kann man das so sehen? Natürlich. Muß man das so sehen? Natürlich nicht. Den freiheitsliebenden Ökonomen hat es bekanntlich schon immer, Hegel 2.0, an Einsicht in die Sozialverträglichkeit gemangelt. Diesen Punkt wollen wir heute aber nicht weiter vertiefen. Hier bleibt nur festzuhalten: Verantwortung ist die große Schwester der Freiheit. Wir hatten es bereits erwähnt (vgl. Sa 06-02-21 Multiples Organversagen: Der Globus quietscht und reihert …).

Was hat das mit uns zu tun? Werfen wir einen Blick in die Welt. Da hätten wir „Libertad Pablo Hasél“ – also den Ruf nach Freiheit für einen spanischen Rapper, der wegen Majestätsbeleidigung zu 9 Monaten Haft verurteilt wurde. Da hätten wir Alexei Nawalny, der wegen Verunglimpfung eines Kriegsveteranen zu einer Geldbuße von umgerechnet zwei mittleren russischen Jahreseinkommen verurteilt wurde. Warum? Beide haben in ihren Freiheitsbestrebungen gegen die jeweils geltenden Regeln verstoßen und wurden dafür zur Verantwortung gezogen. Aber darf ein Staat, egal ob Spanien oder Rußland, so was denn? Einfach Regeln aufstellen? Bolles Befürchtung: er darf nicht nur – er muß sogar. Aber sind die Regeln nicht viel zu hart? Nun, auch in Deutschland ist „Majestätsbeleidigung“ strafbewehrt. Nur heißt es hier „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“, § 90 StGB, und führt auch zu bis zu 5 Jahren Haft. Aber auch „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens“, § 188 StGB, ist in Deutschland gleichermaßen strafbewehrt. Und selbst für die „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“, § 189 StGB, sind noch bis zu 2 Jahren Haft oder Geldstrafe fällig.

Aber kann man das denn überhaupt vergleichen? Ist Spanien nicht eine Diktatur? Aber Ja doch. Erstens kann man ganz grundsätzlich alles mit allem vergleichen – was allerdings nicht heißen soll, daß man alles mit allem gleichsetzt. Aber laßt uns besser nicht trivial werden. Übrigens: Hardin’s Hegel-Zitat ist definitiv nicht von Hegel. Aber das ist dann doch schon wieder ein anderes Kapitel.

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