Die CDU in Thüringen strebt ins Anti-Autoritäre: Von der CDU-Vorsitzenden und ihrem Vorstand will man sich Gespräche mit der AfD nicht untersagen lassen. So fordern mehrere Christdemokraten aus dem ostdeutschen Bundesland, „sich aktiv am Gesprächsprozess mit ALLEN demokratisch gewählten Parteien im Thüringer Landtag zu beteiligen“ (Hervorhebung im Original).
Gefunden in Garbor Steingarts Morning Briefing. Der wesentliche Punkt scheint Bolle nicht die gewählte Hervorhebung zu sein („allen“), sondern vielmehr die listige Unterscheidung zwischen der bisherigen Wendung „mit allen demokratischen Parteien“ und der neuen Fassung „mit allen demokratisch gewählten Parteien“. Über die Frage, ob die AfD eine „demokratische“ Partei ist, läßt sich trefflich und wohl bis zum jüngsten Tage streiten – zumindest aber so lange, bis das Bundesverfassungsgericht, und nur das Bundesverfassungsgericht und nicht etwa die Exekutive oder gar der „politische Gegner“, ein Machtwort spricht (Art. 21 II S. 2 GG). Daß die AfD aber eine „demokratische gewählte“ Partei ist, wird auch der überzeugteste „demokratische AfD-Hasser“ nicht leugnen können. Das Problem liegt natürlich tiefer: Wollen wir unter »Demokratie« schlicht und ergreifend eine Staatsorganisationsform verstehen – also einen Staat mit einer Volksvertretung, die die Regierung zumindest kontrollieren soll und sich regelmäßigen Wahlen zu stellen hat – oder wollen wir »Demokratie« auf die „Gemeinschaft der Guten“ einengen? Definiere »Die Guten«. In der politischen Auseinandersetzung hält sich natürlich jeder für „die Guten“. Was denn sonst? Verfassungsrechtler – oft sehr viel nüchterner als der jeweilige „politische Gegner“ – verstehen darunter im wesentlichen (und naturgemäß etwas vage) nicht mehr als die „Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten“, und das auch nur unter dem „Vorbehalt des Möglichen“ (BVerfG in ständiger Rechtsprechung). Deutlich konkreter wird die Verfassung in Art. 20 II GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“ Das zu ignorieren ist im Kern „undemokratisch“ bzw. geradezu verfassungsfeindlich – auch wenn man sich selber noch so sehr zu den „Guten“ zählen mag. So gesehen gebührt den Thüringer „Anti-Autoritären“ (Gabor Steingart) höchstes Lob für ihre List. Aber das ist ein anderes Kapitel.