Ursula von der Leyen und der Fall des fehlenden Kommissars
So einer der Aufmacher von Spiegel Online, dem Sturmgeschütz der Ochlokratie, heute. In der Kellerzeile erfahren wir dann, daß
Großbritannien [sich] weigert […], rechtzeitig zum geplanten Amtsantritt der neuen EU-Kommission einen Kommissar zu nominieren.
Warum sollten sie auch, die Briten? Bolle meint: Kein Mensch bewirbt sich um eine Projektleiter-Stelle, nachdem er längst schon gekündigt hat. Ist das jetzt schlimm?
Macht das die EU arbeitsunfähig?
– wie es in der Kellerzeile weiter heißt. Aus EU-Kreisen hört man:
Die Situation sei „komplex“, „außergewöhnlich“ und „beispiellos“.
Dabei ist „beispiellos“ nur ein anderes Wort für „außergewöhnlich außergewöhnlich“ – und „komplex“ ist nur ein Synonym für „wir blicken nicht mehr ganz durch“. Reine EU-Routine, also. Nach einigem Hin und Her heißt es in dem Beitrag schließlich,
[…] das EU-Recht schreibe lediglich die Zahl der Kommissare vor. „Es heißt dort nicht, dass jeder Mitgliedsstaat einen Vorschlag machen muss“ […]
So what?, fragt Bolle. Die Zahl der Kommissare hat demnach mit den Briten rein jar nüscht zu tun. Interessant wäre demnach allein die Frage, wie lange die verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten im EU-Soziotop brauchen werden, um sich zu einigen, welches Land gleich 2 Kommissare stellen darf. Das kann dauern, wahrscheinlich länger als der Brexit selbst – egal wie lange der noch dauern mag. Nach weiterem Hin und Her – und unter Verlust der Argumentationslinie – kommt schließlich noch das Sahnehäubchen:
Jeder neue Kommissar koste den Steuerzahler rund eine Million Euro für Umzug, Personal und lebenslange Rente – egal, wie lange er im Amt ist.
Vor allem der Umzug schlägt dabei wohl mächtig ins Kontor. Bolle meint: Leute, bewerbt Euch. Zumindest in der EU ist die Rente noch sicher. „Drah’ di net um […] // Schau, schau, der Kommissar geht um […]“. Aber das ist ein anderes Kapitel.