Do 21-11-19 Pflege-Proportionen

Pflegeversicherung dürfte bis 2050 erheblich teurer werden

So hat das Spiegel Online, das Sturmgeschütz der Ochlokratie, dem interessierten Volke heute unter der Dachzeile »Studie« verkündet. Bolle hält das für eine ausgemachte „Null-News“. Ebenso gut hätte man verkünden können: „Bis 2050 geht die Sonne im Osten auf.“ Nur zum Vergleich: „Pflegeversicherung dürfte bis 2050 erheblich billiger werden“ – das wäre eine Nachricht gewesen. Aber so? Auch fragt sich Bolle: Wieso, um alles in der Welt, braucht man für Selbstverständlichkeiten eigens eine „Studie“? Im folgenden erfahren wir:

Bereits jetzt kommt die gesetzliche Pflegeversicherung nur für einen Teil der Pflegekosten auf. Mehr als die Hälfte müssen Betroffene oftmals bereits selbst für Unterkunft oder Verpflegung im Pflegeheim tragen.

Das geht deutlich klarer – auch ohne „Studie“. Die „Pflegekosten“ teilen sich im wesentlichen auf in (1) medizinische Betreuung, (2) Unterkunft und (3) Verpflegung. Die Leiterin eines Pflegeheimes hat es Bolle vor einiger Zeit offen ins Gesicht gesagt: In den Kosten für ein Pflegeheim seien schließlich die „Hotelkosten“ inbegriffen. Stimmt ja wohl auch. Trotzdem: Na toll. Bolle fragt sich: Warum sind dann die absehbar anfallenden „Hotelkosten“ in den Beiträgen zur Pflegeversicherung nicht „eingepreist“? Gegenwärtig läuft das Spiel wie folgt: Stationäre Pflege im sog. „Pflegegrad 2“ kostet (bei „Buchung“ eines Doppelzimmers) 94,61 Euro pro Tag. Bei mittleren 30,42 Tagen pro Monat macht das 2.878 Euro pro Monat. Davon „leistet“ die Pflegekasse 770 Euro. Der Rest, also 2.108 Euro pro Monat, ist der sog. Eigenanteil des „Bewohners“ – man könnte auch sagen: des „Hotelgastes“. Die Pflegeversicherung kommt also gerade mal für etwa ein viertel der anfallenden Kosten auf (770 / 2.878 = 27%). Umgekehrt gewendet: Wenn die Pflegeversicherung die Kosten der Pflege abdecken soll – dafür ist eine Versicherung im Grunde ja da –, dann müßte der Beitrag vier mal so hoch liegen wie bislang. Bolle fragt sich: Welcher Rentner aus unteren oder mittleren Schichten ist in der Lage, bei einer schmalen Rente (oft genug in Nähe des Hartz-IV-Niveaus) monatlich 2.108 Euro aufzubringen? Die Antwort: wenige – sehr wenige. Also zahlt das Sozialamt. Zunächst aber ist der „Pflegebedürftige“ bzw. seine Angehörigen darauf verwiesen, seine oder ihre letzten ihre Spargroschen (falls vorhanden) zu verwenden. Falls sich das jemand immer noch nicht vorstellen kann: Bei 20 Jahren Pflegeheim kommen wir auf gut eine halbe Million Euro Pflege- und „Hotel“-Kosten. So viel hat mancher in seinem ganzen Leben noch nicht verdient.

Die Bertelsmann Stiftung verlangt einen „Generationenausgleich“ innerhalb des bestehenden Systems der Pflegeversicherung.

Mit „Generationenausgleich“ – da ist sich Bolle sicher – hat das alles nichts zu tun. Die betroffenen „Pflegebedürftigen“ bzw. deren Angehörigen gehen auch so pleite – ganz ohne „Studie“ und, wenn es denn sein muß, auch ohne Pflegeversicherung. Wir erinnern uns: Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt (und im SGB XI kodifiziert), um die Kosten der Krankenversicherung optisch geringer zu halten. Jetzt, so scheint es, wird die Pflegeversicherung dazu mißbraucht, die Kosten der Pflege – inklusive „Hotelkosten“, versteht sich – optisch gering zu halten. Ein Spiel der „aufrechten Demokraten“, das natürlich nicht aufgehen kann und wird. Was tun, sprach Zeus? Happy Pill ? Mehr rauchen, vielleicht, um sich 20 Jahre rumdümpeln im Pflegeheim zu ersparen – eine „proaktive“ Maßnahme für „sozialverträgliches Frühableben“ (Karsten Vilmar / Unwort des Jahres 1998) sozusagen? Aber das ist ein anderes Kapitel.

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