Mi 16-12-20 Das sechzehnte Türchen …

Hier das 16. virtuelle Türchen …

Der erste Satz steht so in Art. 1 des Grundgesetzes. Der zweite Satz ist abgeleitet aus Art. 2. Beides also an recht exponierter Stelle. In Art 2 heißt es wörtlich: „Jeder hat das Recht auf Leben …“.

Nun sind Grundrechte im Kern Abwehrrechte gegen den aus historischen Gründen als im Zweifel übermächtig empfundenen Staat. Der Staat soll seine Bürger also nicht aktiv vom Leben zum Tode befördern, jedenfalls nicht ohne Not. Soweit ist das klar. Soll der Staat aber auch dafür sorgen (müssen), daß niemand – also auch Corönchen nicht – das Leben seiner Bürger „antastet“? Das zu meinen wäre erstens albern, zweitens hybrid, und drittens ohnehin nicht zu schaffen. Soll er also nicht. Warum tut er dann so, als müsse er in allererster Linie „Leben retten“? Wir wissen es nicht. Mit der Würde steht es ganz ähnlich: Natürlich ist sie nicht faktisch „unantastbar“ – das Grundgesetzt drückt sich gerne „würdig“ aus. Sie soll nur – im rechtsstaatlichen Ideal – als unantastbar angesehen werden. Der Staat soll also, ganz analog, nicht unnötig die Würde seiner Bürger mit Füßen treten. Auch das ist klar. Was aber, wenn es zwischen (dem nach allem ohnehin aussichtslosen) Lebensschutz und dem (durchaus möglichen) Schutz der Würde zum Zielkonflikt kommt? Die Antwort liegt – wie erfrischend ist das denn – bereits in der Fragestellung: Wer sich anschickt, um einer Unmöglichkeit willen das Mögliche zu unterlassen, hat es im Ansatz nicht verdient, ernstlich ernst genommen zu werden.

Was bedeutet das konkret? Macht hoch die Tür, die Tor macht weit – wie Christenmenschen seit dem 18. Jhd. in der Adventszeit zu singen pflegen. Laßt doch die Alten in den Pflegeheimen und die Kranken selber entscheiden, ob ihnen ihre Würde oder ihr Leben wichtiger ist. Ob sie lieber im Kreise ihrer Lieben sterben wollen oder vor den Keimen ihrer Lieben geschützt jämmerlich und einsam von hinnen scheiden? Falls die Meinungen auseinandergehen sollten: Jedem das Seine. Bolle denkt, es kann ja wohl kein Problem sein, die Betroffenen in Einrichtungen mit Schwerpunkt Würde und solche mit Schwerpunkt „möglichst lange leben“ umzuverteilen. Doch das ist wohl schon ein anderes Kapitel.

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