So 31-08-25 Iustitia als Seherin

Iustitia voll ausstaffiert (nach einer Vorlage von Özgür Karabulut).

Nachdem unser letztes agnostisch-kontemplatives Sonntagsfrühstückchen ja durchaus etwas üppig geraten war, wollen wir uns heute wieder mit schmalerer Kost bescheiden – allerdings ohne dabei zu versäumen, unsere neue Kategorie ›Schlaglicht‹ einzuführen.

Neulich hat Bolle eine kleine Notiz zum Thema ›Sven Liebich‹ gefunden. Sven Liebig heißt jetzt Marla-Svenja Liebich, „liest“ sich neuerdings als Frau – und muß beziehungsweise darf eine verhängte Haftstrafe von immerhin 18 Monaten dementsprechend korrekterweise in einem Frauenknast antreten.

Verurteilt wurde Frau Liebich übrigens wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Billigung eines Angriffskrieges (§ 140 StGB), Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, übler Nachrede (§ 186 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Wenn man bedenkt, daß man heutzutage wegen einer Aufmunterung wie etwa „Bravo, Putin“ bereits Gefahr läuft, wegen Billigung eines Angriffskrieges gemäß § 140 StGB rechtskräftig verurteilt zu werden (vgl. dazu So 15-06-25 Immer auffem Sprung), dann dürfte es sich bei Frau Liebig um einen nicht wirklich schweren Jungen (beider- bzw. allerlei Geschlechts, of course) handeln. Eher müffelt das ein wenig nach Ruhigstellung unliebsamer Zeitgenossen. In weniger demokratisch gesinnten Gesellschaften als der unseren würde man derlei durchaus mit politischer Justiz attribuieren können. An dieser Stelle aber laufen wir leicht Gefahr, daß sich die Schlaglichter regelrecht überschlagen. Lassen wir es für heute also lieber ruhig angehen und kommen wir zu unserem eigentlichen Thema ›Iustitia‹.

Iustitia, die Göttin des Rechtes beziehungsweise besser noch: der Gerechtigkeit, ist mit ihren mindestens 2.000 Jahren durchaus schon eine elderly lady. In den meisten Darstellungen gehören Augenbinde, Waage und Schwert zu ihren essentiellen Paraphernalia. Dabei soll die Waage für gründliches Abwägen stehen – letztlich also für Urteilskraft –, das Schwert für die Fähigkeit und die Bereitschaft, das für Recht erkannte auch durchzusetzen, und die Augenbinde schließlich für eine Rechtsfindung ohne Ansehen der Person – letztlich also gleiches Recht für alle.

Daß es sich hierbei um ein Ideal handelt, das es in der rauhen Wirklichkeit eher schwer haben dürfte, sieht Bolle natürlich ein, of course. Nicht umsonst kursiert unter Juristen ja der folgende Witz: „Der Richter ist der Mann, der entscheidet, welche Partei den besseren Anwalt hat.“ Indes: Ideale zu canceln mit der Begründung, es seien ja ohnehin „nur“ Ideale, scheint Bolle jetzt auch nicht wirklich ein Schritt in die richtige Richtung zu sein.

Kommen wir zu unserem Schlaglicht: Neulich begab es sich, da meinte einer aus der Gilde der Meinungsmacher, daß es ja wohl möglich sein müsse, einen „notorischen Neonazi“ – gemeint ist Frau Liebich – am „Mißbrauch“ eines Gesetzes zu hindern, ohne gleich das ganze Gesetz in Bausch und Bogen zu verwerfen. Bemerkenswert an dieser Stelle ist, daß sich besagter Journalist selber als eher „rechts“ bezeichnen würde und im übrigen durchaus als „Edelfeder“ gelten darf – also einer, der in der journalistischen Nahrungskette, zumindest was sein Gehalt angeht, recht weit oben residiert.

Auf unsere Göttin übertragen würde das nicht mehr und nicht weniger als folgendes bedeuten: Iustitia lupft ihre Augenbinde, sieht, wen sie da so vor sich hat, und erklärt feierlich – und womöglich gar im Namen des Volkes: „Ahh! Frau Liebig! Sind Sie nicht der notorische Neonazi? Sorry – aber unsere Gesetze gelten nur für die Guten.“ Ob sie dabei „unsere“ gedanklich, möglicherweise gar in ironischer Absicht, in Tüddelchen setzt, sei hier einmal dahingestellt.

Übertrieben? Leider, leider nicht. Denken wir nur an Ludwigshafen – wo dieser Tage ein höchst aussichtsreicher Kommunalpolitiker allein deshalb nicht zu den Guten zählen und sich daher nicht wählen lassen darf, weil er die Nibelungensage mag. Sehr viel substantuierter war die Begründung hinter dem üblichen Polit-Palaver in der Tat und allen Ernstes nicht. Der Beispiele fänden sich gar einige. Und? Was machen die Juristen? Machen – wie schon öfters mal in der Geschichte – immer feste mit! Nieder mit Iustitias Augenbinde! Gleiches Recht für alle? Wo kämen wir da hin? Allein: Iustitia als Seherin – als Göttin der Guten, sozusagen – ist jedenfalls ein Widerspruch in sich. Immerhin paßt das alles gar aufs Feinste zu Hülsenfrüchtchens Horizont. Oder, um es epigrammatisch zu fassen – Bolle liebt ja Epigramme:

Wenn die Guten tüchtig tuten
Statuten jämmerlich verbluten –
Dann ist es nicht mehr allzu weit
zu Hülsenfrüchtchens Herrlichkeit.

Das alles aber ist – wir ahnen es bereits – dann doch schon wieder ein ganz anderes Kapitel.

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