
Incora imparo – Ich lerne noch. So soll Michelangelo (1475–1564) – übrigens ein Zeitgenosse Martin Luthers (1483–1546) – in seinen reiferen Jahren in schönstem landesprachlichem Italienisch (und nicht etwa auf Latein) in charmant-entwaffnender Weise mitunter auf kleinliche Mäkeleien seiner Kritiker reagiert haben. Die Haltung an sich – selbst falls nur zum Zwecke der Entwaffnung vorgetragen – hat jedenfalls so einiges für sich. Bolles liebe gute alte Großmama zum Beispiel meinte gelegentlich: Und wirste so alt wie ne Kuh – lernste doch immer noch was dazu. Bolle war damals schon, in jungen Kinderjahren, klar, daß es sich hierbei um einen reinen Reim handelt. Allein die ›Kuh‹ fand er inhaltlich doch etwas – wie soll man sagen? – bemüht. Eine Schildkröte etwa hätte ihm eher eingeleuchtet. Aber versucht mal, ›Schildkröte‹ auf ›dazu‹ zu reimen. Es wird nicht gelingen. Auf ›Schildkröte‹ nämlich reimt sich rein gar nichts.
Da wir gerade beim Reimen sind, und es mit dem Osterfest der Christenmenschen zu tun haben: Es heißt, nicht einmal Goethe – der Dichterfürst, der Princeps poetarum – konnte sich seinerzeit einen Reim auf Ostern machen. Aber was kann ein Dichterfürst, und sei’s der größte, schon tun, wenn die Sprache nun mal was nicht hergibt? Allerdings haben sich im Zuge der anglizistischen Wörterwanderung mittlerweile immerhin gleich z w e i halbwegs reine Reime einfinden wollen. Man könnte heute also zum Beispiel durchaus dichten:
Bis gestern nur auf manchen Postern
Ist es heute doch soweit:
Am Frühstückstisch, auf beiden Toastern
Liegen Eier griffbereit
Man ißt – und wünscht sich Frohe Ostern!
Auch wollen wir hier Sinn und Unsinn der Poesie nicht weiter vertiefen. Das Ganze fällt wohl am ehesten in die ›Kuh/dazu‹-Kategorie. Allein // es reimt sich, und zwar rein. — Doch nun zu Bolles Dazulern-Erfolg:
Der Christus der Christenmenschen, der zu Lebzeiten noch schlicht Jesus hieß, soll sich – so zumindest der Vorwurf – als „Gottes Sohn“ bezeichnet haben. Ja, was denn sonst? Sind wir nicht letztlich a l l e Gottes Söhne (beider- bzw. allerlei Geschlechts, of course)? In aufgeklärteren Regionen der damaligen Welt – sei es in Rom, sei es in Athen, oder sei es sonstwo irgendwo im Römischen Reich, etwa in Lutetia (Paris) – wäre das überhaupt kein Problem gewesen. Die Römer hatten hierzu sogar einen passenden Spruch: Deorum iniuriae diis curae – um Gotteslästerungen sollen sich die Götter kümmern. Da halten wir uns raus. Das römische Recht war also durchaus vergleichsweise modern – und ist es heute noch, verglichen mit so mancher hülsenfruchtig-postmodernen Anwandlung wie etwa der Aufweichung der Unschuldsvermutung oder Bestrebungen zur Beweislastumkehr. Schaut Euch um auf dieser Welt!
Die alttestamentarischen Kleriker dagegen hatten eine durchaus „alternative“ Sicht auf die Dinge: Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz soll er sterben; denn er hat sich selbst zu Gottes Sohn gemacht. So lautet die Regel: Welcher des Herrn Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen (3. Mose 24, 16). Das 3. Buch Mose heißt übrigens auch ›Leviticus‹. Vielleicht kommt daher ja die Wendung ›Jemandem die Leviten lesen‹?
Das allerdings war leichter gesagt als getan. Seit der Eroberung von ganz Palästina – das damals noch ›Judäa‹ hieß – durch die Römer im Jahre 63 vor der Geburt des späteren Heilandes – galt dort kein alttestamentarisches Recht mehr, sondern vielmehr das vergleichsweise moderne römische Recht – und das sah Gotteslästerungen als Straftatbestand schlechterdings nicht vor – und Steinigungen als Rechtsfolge sowieso nicht. Und so meinte denn Pontius Pilatus, seinerzeit Statthalter in Judäa, konsequenterweise, er könne keine Schuld bei Jesus finden.
Da ein solches Ergebnis absehbar war – Gotteslästerung war nun mal kein Straftatbestand nach römischem Recht – fühlten sich die alttestamentarischen Kleriker veranlaßt nachzulegen und kaprizierten sich auf die Behauptung, Jesus habe verschiedentlich geäußert, daß er der König der Juden sei. Ein selbsterklärter König aber – mitten im römischen Reich? Das wäre auch den Römern – alles, was Recht ist – dann doch zu weit gegangen. Delegitimierung des Staates – wie man das heute nennen würde – war ein Kapitalverbrechen und durchaus der Todesstrafe wert. Daß das alles mehr oder weniger an den Haaren herbeigezogen war – Mein Reich ist nicht von dieser Welt (Johannes 18, 36) –, ist dann im Prozeßgetümmel schlechterdings untergegangen.
Und so kam es, daß Jesus mitnichten wegen Gotteslästerung verurteilt wurde, und auch nicht gesteinigt. Vielmehr war er wegen Delegitimierung des Staates dran, und wurde nach römischen Recht gekreuzigt. So stand es dann auch auf dem Kreuze: INRI – Iesus Nazarenus Rex Iudaeorum (Jesus von Nazareth, der König der Juden). Und selbst darum gab es noch Streit mit den Klerikern: Denen nämlich ging das „nicht weit genug“. Doch das führt hier zu weit.
Im Ergebnis jedenfalls wurde Jesus unter falscher Flagge angeklagt und verurteilt. Allein, wenn’s doch der guten Sache dient – wie etwa, seinerzeit, „unserer“ Theokratie beziehungsweise, heutzutage irritierend ähnlich, „unserer“ Demokratie? Letztlich geht es doch schlicht und ergreifend allein um u n s e r e H e g e m o n i e . Hier macht das Possessivpronomen wenigstens Sinn, findet Bolle. Und da muß man nun mal Opfer bringen – zumindest aus der Sicht der jeweils Herrschenden. Das aber ist dann doch schon wieder ein ganz anderes Kapitel.
