Fr 04-09-20 Die Recken des Rechtsstaates

Leonardo.

Fall Nawalny befeuert Debatte über Gaspipeline Nord Stream 2

So die Schlagzeile der Welt von heute. Endlich kommen wir der Sache näher. Bolle fragt sich schon seit Wochen: Wo bitte ist das Motiv? Wen oder was haben wir am Start?

Zunächst einmal Herrn Nawalny – einen eher unbedeutenden Provinz-Oppositionellen, der in Deutschland wohl ohne weiteres an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würde, und den hier keiner kennen würde, wenn er von der hiesigen Presse nicht hartnäckig als aufrechter Putin-Antipode hochgejazzt würde.

Dann, zum zweiten, North-Stream-Zwo – eine fast fertiggestellte Gasleitung, die Europa von umweltschädlichem amerikanischem Fracking-Gas unabhängiger machen würde und von der EU einhellig begrüßt wird.

Einhellig begrüßt? Von der gesamten EU? Natürlich nicht. Das wäre ungefähr so wahrscheinlich wie eine nackte Jungfrau im winterlichen Sommerbad bei Vollmond im Regen. Aber das ist ein anderes Kapitel.

Soll man solche Leute vergiften? Natürlich nicht.

Die interessantere Frage, die sich jeder Kommissar in jedem Tatort stellen würde: Cui bono? Wem nützt es? Hat Rußland oder – wie es hierzulande ja meist umschrieben wird – „Putin“ irgendein nachvollziehbares Motiv, den Mann zu vergiften? Eben nicht.

Wer dann? Das sei der Vorstellungskraft des geneigten Lesers anheimgestellt. Bolle hält sich da raus. Putin jedenfalls kommt für ihn eher nicht in die engere Wahl.

In einer kanonisierten Konfusionsmatrix – und genau darum geht es hier – gibt es immer genau zwei Dimensionen: (1) Jemand hält etwas für wahr (true) – oder eben nicht (false). (2) Etwas ist tatsächlich wahr (pos) – oder eben nicht (neg). Daraus ergeben sich genau vier Kombinationsmöglichkeiten: true/pos, true/neg, false/pos sowie false/neg. Bei zwei dieser vier Möglichkeiten, true/pos und false/neg, paßt die Einschätzung zu den Gegebenheiten – ist also konsistent. In den anderen beiden Fällen, true/neg bzw. false/pos, ist das nicht der Fall – die Einschätzung ist also fehlerhaft. Dabei können wir eine true/neg-Einschätzung ohne weiteres mit „Verschwörungsopfer“ umschreiben – jemand glaubt etwas (true), das definitiv nicht der Fall ist (neg). Den umgekehrten Fall – jemand glaubt etwas nicht, obwohl es definitiv der Fall ist (false/pos), wollen wir fortan mit „Verblödungsopfer“ umschreiben.

Ob nun jemand mit seiner Einschätzung richtig liegt, true/pos bzw. false/neg, oder ob seine Einschätzung fehlerhaft ist, true/neg bzw. false/pos, läßt sich naturgemäß erst dann und nur dann entscheiden, wenn wir die objektive Wahrheit kennen. Bis dahin bleiben alle Möglichkeiten offen: Man kann mit seiner Einschätzung richtig liegen (Konsistenz), man kann aber auch ein Verschwörungsopfer sein bzw. – und diese Möglichkeit wollen wir nicht unterschätzen – ein Verblödungsopfer.

Interessant an dieser Stelle ist allein die Verve und Beharrlichkeit, mit der potentielle Verblödungsopfer diese (rein statistisch nicht von der Hand zu weisende) Möglichkeit von sich weisen – und zwar so sehr, daß es bislang anscheinend nicht einmal einen Begriff dafür gab. Oder halten sich die Meinungsmacher für unfehlbar? Das stünde ihnen nach allem nicht gut zu Gesicht. Aber auch das ist ein anderes Kapitel.

Bei aller Liebe zur Aufarbeitung: Wenn Geheimdienste ihre Finger im Spiel haben, ist es mit der Feststellung der objektiven Wahrheit, pos bzw. neg (als Voraussetzung für eine qualifizierte Einordnung im Wahrheitsraum, siehe oben), so eine Sache. Genau genommen ist es ein Ding der Unmöglichkeit. Geheimdienste arbeiten nun mal vorzugsweise im Geheimen – und alles andere als „transparent“. Man mag das beklagen – ändern können wird man es nicht.

Wir sind also auf den Ausgangspunkt zurückgeworfen: Wer hatte (1) die Fähigkeit zur Tat, (2) die Gelegenheit zur Tat, (3) ein Motiv für die Tat? Bei (1) und (2) kommt jeder Geheimdienst jedes halbwegs entwickelten Landes infrage. Verschwörungsopfer, wer’s glaubt? Oder Verblödungsopfer, wer’s nicht glauben mag? Auch hier gilt: Wir wissen es nicht.

Um so erstaunlicher das allgemeine Putin-Bashing, von der Kanzlerin über die übliche Politprominenz, die „Qualitäts-Medien“ bis hin in die hinterste Redaktionsstube. Selbst die NATO fühlt sich gefordert. Rechtsstaatlichen „Mindest-Standards“ dürfte das eher nicht genügen. Im Gegenteil: Hier wird munter drauflos gedroschen: Behauptung statt Beleg oder gar Beweis – bis hin zu der geradezu abenteuerlichen Idee, daß der mutmaßliche Täter, Putin, „kooperieren“ und doch bitteschön seine Unschuld beweisen möge. Prädikat: Gruselig, Ihr Recken des Rechtsstaates. Werft lieber mal einen Blick in das StGB und die StPO. Die sind zwar hier nicht einschlägig – erhellen aber gleichwohl die rechtsstaatlichen Grundsätze.

Daß sich Geheimdienste überhaupt hin und wieder veranlaßt sehen, einzelne Personen aus dem Weg zu räumen (zu „liquidieren“, wie es im internen Jargon vornehm heißt) mag man beklagen – will es doch so rein gar nicht in such a wonderful world (Satchmo) passen. Trösten wir uns mit Mr. Spock: Logic clearly dictates that the needs of the many outweigh the needs of the few. Was aber unter dem „Wohl der vielen“ zu verstehen ist, entscheiden wiederum die Geheimdienste – bzw. deren Regierungen. Auch hat das nichts mit „bösen Russen“ zu tun. So soll es zum Beispiel einen amerikanischen Friedensnobelpreisträger (!) geben, der dem vermuteten Wohl der vielen einige Tausend „wenige“ geopfert hat, indem er ihnen fleißig Drohnen aufs Dach geworfen hat. Und wir reden hier nicht von einem Einzelfall. Die Welt ist nun mal schlecht und mitunter ungerecht. Aber auch das ist ein anderes Kapitel.

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