Mo 12-12-22 Das zwölfte Türchen …

Die Katze und der Schwanz.

Heute kommen wir – pünktlich zur Halbzeit unseres diesjährigen virtuellen agnostisch-kontemplativen Adventskalenders – zum letzten Teil unserer Trias.

Wir haben gesehen, daß das Beste, was man über ›Demokratie‹ sagen kann, ist, daß sie ein solides Partizipations-Surrogat liefert. Alle dürfen glauben, daß sie was zu sagen haben. Tatsächlich zu sagen haben sie aber wenig. Immerhin fühlt es sich besser an als die schiere Ohnmacht. Auch haben wir gesehen, daß ›Demokratie‹ schon deshalb nicht ›Herrschaft des Volkes‹ bedeuten kann, weil es „das Volk“ als Entität schlechterdings nicht gibt. Also bleibt nur ›Herrschaft der Mehrheit‹. In ›Bolles lästerlichem Lexikon‹ heißt es dazu:

Demokratie ist die Unterwerfung der Minderheit durch die Mehrheit.

Das ist wohl noch die ehrlichste Definition.

Was den ›Rechtsstaat‹ angeht – also die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive – haben wir gesehen, daß es eine solche Gewaltenteilung in Deutschland und den meisten europäischen „Demokratien“ einschließlich der EU schlechterdings nicht gibt. Vielmehr gilt das Prinzip „one fits all“. Die Regierung macht sich selber die Gesetze, nach denen sie sich dann ganz rechtsstaatlich richtet.

Beides zusammengenommen kann natürlich leicht dazu führen, daß sich ein ganzes Land samt seiner Verfassung in Windeseile weit von einem „Deutschland, in dem wir gut und gerne leben“ (Merkel 2017), entfernt. Betrachten wir nur die Lässigkeit, mit der in den letzten Jahren praktisch sämtliche Grundrechte mal eben auf Eis gelegt wurden. Aber gab es nicht gute Gründe? Durchaus. Aber „gute Gründe“ gibt es immer. Wo ein Wille ist, ist schließlich immer auch ein Argument. Juristen lernen das schon in der Ausbildung. So heißt es etwa in § 28 IfSG (Infektionsschutzgesetz), daß „die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen“ trifft und daß dafür die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Art 2 II S. 1 GG), der Freiheit der Person (Art 2 II S. 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Art 8 GG), der Freizügigkeit (Art 11 I GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 I GG) „insoweit eingeschränkt“ werden.

Wie wir sehen können, ist alles rechtsstaatlich sauber geregelt. Die Regierung (einschließlich der Behörden) müssen sich an die Gesetzeslage halten. Dumm nur, daß so etwas wie „die notwendigen Schutzmaßnahmen“ eine sogenannte Generalklausel ist. Was immer die „zuständige Behörde“ für „notwendig“ halten mag, kann sie als „Schutzmaßnahme“ anordnen. Daß die Grundrechte dabei auf der Strecke bleiben, ist dann halt so: Excusez, mon ami, mais c’est la guerre – Entschuldige, mein Lieber, aber wir befinden uns im Krieg (Wilhelm Busch: ›Monsieur Jacques à Paris während der Belagerung im Jahre 1870‹).

›Verfassungsstaat‹ bedeutet, daß der Gesetzgeber an einen „Grundbestand überpositiven Rechts“ – also Recht, daß sich die Regierung in Gestalt des Gesetzgebers nicht mal eben so selber ausdenken kann – gebunden ist. So sieht es (oder so sah es zumindest) auch das Bundesverfassungsgericht. Auch dann nicht, wenn die Regierung die Mehrheit des Volkes hinter sich weiß? Auch dann nicht. Warum nicht? Weil das offenbar die einzige Möglichkeit ist, die stets drohende ›Unterwerfung der Minderheit durch die Mehrheit‹ zumindest in Grenzen zu halten.

Fassen wir unsere kleine Trias zusammen: Da haben wir es mit einer ›Demokratie‹ zu tun, die im Grunde nur für ein Partizipations-Placebo steht, einem ›Rechtsstaat‹, der der Idee der Gewaltenteilung spottet, und einem ›Verfassungsstaat‹ mit seiner Idee von „unverhandelbaren Werten“, die auch durch eine Mehrheit nicht gekippt werden können – von denen sich aber niemand traut, klar zu sagen, welche Werte genau das sein sollen. Kurzum: Wenn das System kippt, dann kippt es eben. Da helfen weder Demokratie noch Rechtsstaat und auch kein Verfassungsstaat. Damit wären wir bei Luhmann: Das System erzeugt die Elemente, aus denen es besteht, mittels der Elemente, aus denen es besteht.

Lohnt es sich, dafür zu sterben? Oder wenigstens zu frieren? Bolle findet: Thanks, I’m fine. Und welche Rolle spielt dabei die Presse, die sogenannte 4. Gewalt? Die knappe Antwort: Eine tragende – was durchaus alles andere als complimentary gemeint ist. Das aber sind dann doch schon wieder ganz andere Kapitel.

So 11-12-22 Das elfte Türchen – der dritte Advent …

Geh Er (beider- bzw. allerlei Geschlechts, of course) nur brav zur Wahl …

Kommen wir heute zum 2. Teil unserer Trias ›Demokratie/Rechtsstaat/Verfassungsstaat‹ – dem Rechtsstaat. „Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.“ So steht es gleich einleitend bei Wiki – und so ist es auch recht gut auf den Punkt gebracht.

Und so stellt man sich das auch gerne vor: Rechtsstaatlichkeit bedeutet demnach, daß die Regierung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln darf. Kurzum: Die Legislative begrenzt die Macht der Exekutive. Mal eben so par ordre du mufti zu regieren ist also ebenso ausgeschlossen wie Absolutismus-Allüren aller Art, allen vorweg Ludwig XIV (1643−1715) mit seinem Motto L’etat c’est moi. Im Grunde doch ein schöner Fortschritt!

Das Problem an dieser Stelle: Wer oder was hält die Regierung davon ab, zunächst die passenden Gesetze zu verabschieden, um dann im Anschluß völlig gesetzeskonform, also rechtsstaatlich zu agieren? Nach dieser Definition wäre wohl durchaus auch die DDR als Rechtsstaat einzustufen, ebenso wie heute beispielsweise China oder Nordkorea oder – let’s go crazy – etwa das Dritte Reich. Auch hier hatte alles seine gesetzliche Grundlage – dafür haben die Juristen schon gesorgt. Die Antwort fällt ausnahmsweise einmal leicht: Die Regierung ist für die Gesetzgebung nicht zuständig – sie hat sich lediglich an die Gesetze zu halten.

Dumm nur, wenn es sich – wie das in Deutschland regelmäßig der Fall ist – bei Legislative und Exekutive um dieselben Leute handelt. In der Tat werden in Deutschland die allermeisten Gesetzesvorlagen von der Regierung (!) eingebracht. Das kann man sich gar nicht klar genug machen!

Bolle war als junger Jura-Student Teilnehmer einer Veranstaltung einer parteinahen Stiftung einer großen Volkspartei. Dort meinte einer der Seminarleiter jovial, natürlich gebe es in Deutschland keine Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative im herkömmlichen Sinne. Vielmehr handele es sich bei Lichte betrachtet eher um eine „Funktionenteilung“. Bolle fand das damals schon listig formuliert. Gleichwohl war ihm dabei unwohl. Und so ist es heute noch.

Das einzige gewaltenteilerische Element in Deutschland ist die Zustimmungspflicht des Bundesrates bei manchen Gesetzen. Hier kann es durchaus sein, daß im Bundesrat andere parteipolitische Mehrheiten herrschen als im Bundestag – Regierungsvorlagen also nicht einfach so durchgewunken werden können. So etwas ist aus Regierungssicht natürlich lästig. Wie soll man da „durchregieren“ können? Und so begab es sich zum Beispiel 2017 allen Ernstes, daß die designierten Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag einen „Pakt für den Rechtsstaat“ vereinbart hatten – mit dem einzigen Zweck, einen womöglich widerspenstigen Bundesrat gleich im Vorfeld entsprechend einzubinden. Erklärter Sinn der Sache war natürlich, „den Rechtsstaat handlungsfähig [zu] erhalten“ und „das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie“ zu stärken. Bolle könnt‘ glatt kotzen. Aber wo ein Wille ist, da ist eben auch ein Argument.

Fassen wir zusammen: Nachdem wir gestern kaum ein gutes Haar an der Demokratie gelassen haben: Warum sollte es ausgerechnet dem Rechtsstaat besser ergehen? Bleibt noch der ›Verfassungsstaat‹, den wir uns für morgen aufheben wollen. Schließlich handelt es sich dabei wiederum um ein ganz anderes Kapitel.

Sa 10-12-22 Das zehnte Türchen …

Kurzdialog: — Bolle ist doof! — Definiere ›doof‹.

Hier also – wie vorgestern schon erahnt und gestern regulär angekündigt, der erste Teil unserer kleinen Trias ›Demokratie/Rechtsstaat/Verfassungsstaat‹.

›Demokratie‹ gehört – man kann das wohl kaum anders sagen – linguistisch gesehen zur Gruppe der meliorativen Blähwörter: Klingt gut bzw. soll gut klingen, ist dabei aber wenig trennscharf. In Bolles Kreisen spricht man auch von „Wünsch-Dir-was“-Wörtern. Die systematische Verwendung solcher Begriffe nennt man ›Waber-Laber‹. Dabei ist derartiger Sprachgebrauch gar nicht mal so selten: Prominente Beispiele wären etwa ›Leistung‹ (als Grundbegriff der „Leistungsgesellschaft“) oder auch ›Wettbewerbsfähigkeit‹ (als Grundbegriff wirtschaftspolitischer Ausrichtung).

Damit eignet es sich als Begriff hervorragend zur Errichtung quasi-staatsreligiöser Systeme. Wenn man der kontemporären Polit-Prominenz oder auch weiten Teilen der Presse so zuhört, könnte man meinen, ›Demokratie‹ sei so etwas wie die ›Herrschaft der Guten‹ (vgl. dazu auch So 06-12-20 Das sechste Türchen — Nikolausi …). So krass darf man das natürlich nicht sagen, of course – auch wenn „gefühlt“ genau das gemeint ist: Israel als einzige Demokratie im Nahen Osten, Indien als größte Demokratie in Fernost, etc. bla bla – immer im Gegensatz zu den weniger Guten.

Was aber meinen wir inhaltlich, wenn wir von ›Demokratie‹ reden? Ganz wörtlich die Herrschaft des Volkes, of course. Dabei gilt es als zulässig, wenn das Volk zumindest mittelbar herrscht, indem es seine Herrscher alle Jubeljahre einmal wählen geht.  Diese Lesart hat übrigens auch Popper überzeugt – der die Vorzüge einer Demokratie ganz bescheiden darin sieht, daß es möglich ist, die Herrschenden bei Mißfallen „ohne Blutvergießen“ abwählen zu können.

Dumm nur, daß nach dieser Definition Deutschland eben keine Demokratie wäre. In Deutschland kann man nur seine Legislative wählen – die dann wiederum aus ihren Reihen eine Regierung bildet. In den USA zum Beispiel ist das anders. Da wird der Präsident (fast) direkt vom Volk gewählt, und zwar jeweils zeitversetzt – so daß es nicht selten vorkommt, daß Regierung und Parlament verschiedenen Lagern entstammen. In Deutschland dagegen kann man seine Regierung nur abwählen, indem man zunächst andere Parteien in die Legislative wählt. Was die dann damit machen – von Koalitionsbildungen bis hin zur Bestimmung des Regierungschefs – steht weitestgehend in den Sternen.

Was ist dann der Inhalt? Das Zauberwort heißt ›Partizipation‹. Gib den Leuten um Dich herum – egal, ob wir hier von einem Staatswesen reden, einem Unternehmen oder auch nur einer Familie – das Gefühl, daß sie auch was zu sagen haben, und schon werden sie Dir sehr viel williger folgen. Das Gefühl reicht völlig – wirklich zu sagen haben müssen sie nichts. In Bolles Kreisen sind das elementare sozialpsychologische Einsichten. Die Frage ist: kann man auf ein so windiges und so leicht zu durchschauendes Konzept eine ganze Staatsreligion aufbauen? Die Antwort: man kann, wie’s scheint. Auf der „gefühlten“ Ebene liegt die intellektuelle Latte nun mal nicht allzu hoch. Dazu ein Kurzdialog zwischen den drei Königen aus dem Morgenlande – wie ihn Lilli Bravo aufs Feinste auf den Punkt gebracht hat:

Der erste König: „Ein fliegendes Kind im Nachthemd möchte, daß wir dem Baby einer Jungfrau Geschenke bringen.“ — Der zweite: „Crazy! Ich bin dabei!“ — Der dritte: „Klingt plausibel.“

Wie wir unschwer erkennen können – zumal jetzt zur Weihnachtszeit der Christenmenschen, stehen auch andere große Ideen kognitiv auf eher tönernen Füßen. Darauf also kommt es offenbar nicht an. Das aber ist dann doch schon wieder ein ganz anderes Kapitel.